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Klare Empfehlung >>> fĂĽr jeden anders (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, 20.02.2010, 16:13 (vor 817 Tagen) @ Joachim Röhl

der Beitrag ist mal wieder haarscharf daneben...

-wieso muss die Kündigung im Original nachgereicht werden? hab ich noch nie gehört

- der Zusatzbeitrag muss bei Nutzung des SonderkĂĽndigungsrechtes wie bereits geschrieben >nicht gezahlt werden

- es ist wichtig, wann die Kündigung bei der Kasse eingeht. Wenn man, wie von Herrn Röhl beschrieben, am 28.02. kündigt und die Post geht erst am 01./02./03.03 bei der alten Kasse ein, verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat.

- wieso hier die TK empfohlen wird, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Den 24-Stunden-Service bieten viele Kassen an. Besonders viele Zusatzleistungen bietet die TK auch nicht. Welche Krankenkasse die beste ist, hängt von den persönlichen Ansprüchen ab...

GruĂź GKVler

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